Viele Menschen genießen zu speziellen Anlässen wie Silvester ein Feuerwerk. Das Feuerwerk ist als eine Art Darstellung zu verstehen, zu welcher pyrotechnische Stoffe verwendet werden. Die pyrotechnischen Stoffe werden dazu genutzt einen pyrotechnischen Gegenstand zu erbauen. Zu den pyrotechnischen Gegenständen zählen unterschiedliche Feuerwerkskörper wie pyrotechnische Munition, Vergnügungsfeuerwerke, Stoppinen, technische Feuerwerke, Anzündschnüre, Brückenzünder, mechanische Anzünder, Anzündlitzen und Anzündlichter. Ein Transport von Feuerwerkskörpern in großer Menge kann zur Gefahr für den Menschen werden, weshalb das Beachten gesetzlicher Vorschriften elementar beim Transport von pyrotechnischen/explosiver Gegenständen ist.
Die Feuerwerkskörper und deren vier Klassen
Damit der Verbraucher über die genauen Transportvorschriften von pyrotechnischen Gegenständen informiert ist, sind die Feuerwerkskörper in vier unterschiedlichen Klassen zu betrachten. In der ersten Klasse befinden sich die sogenannten Kleinstfeuerwerke mit einem Nettogewicht von drei Gramm, die für Kinder über zwölf Jahren geeignet sind.
In der zweiten Klasse beträgt das Satzgewicht der Feuerwerkskörper maximal 50 Gramm pro Gegenstand. Alle pyrotechnischen Produkte dieser Klasse dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Eine Ausnahme von dieser Gewichtsregelung ist das Batteriefeuerwerk, das höchstens 500 Gramm netto wiegen darf. Ist die Feuerwerksbatterie mit einer Fontäne kombiniert worden, kann diese sogar maximal 600 Gramm netto wiegen.
Die dritte Klasse der pyrotechnischen Gegenstände wird häufig auch Gartenfeuerwerk genannt. Zum Kauf dieser Art der Feuerwerkskörper muss der Käufer eine spezifische Ausbildung vorweisen.
In der Klasse vier der pyrotechnischen Gegenstände rangiert das Großfeuerwerk zu dessen Erwerb ebenfalls eine spezielle Ausbildung benötigt wird. Im Rahmen der Ausbildung lernt der Käufer die Funktion von Feuerwerkskörpern sowie wichtige Informationen über die Gesetzeslage im Bereich der Pyrotechnik.
Neben diesen vier Klassen der pyrotechnischen Gegenstände gibt es auch noch die sogenannten Bühnenfeuerwerke sowie die sonstigen pyrotechnischen Gegenstände wie beispielsweise Gasgeneratoren für Airbags.
Deshalb ist der Transport von Feuerwerkskörpern gefährlich
Der Transport von pyrotechnischen Gegenständen im eigenen Auto kann gefährlich werden. Nicht selten kommt es bei dem Transport von Feuerwerkskörpern zu Explosionen, die auf einen nicht sachgemäß abgewickelten Transfer zurückzuführen sind. Grundsätzlich sollten pyrotechnische Gegenstände nicht in dem Innenraum eines Pkws deponiert werden. Am sichersten werden Feuerwerkskörper im Kofferraum unter einer Decke transportiert. Auch eine Metallbox eignet sich zum Transport von pyrotechnischen Produkten.
Der Transport von Feuerwerkskörpern im eigenen Pkw
Innerhalb der Klasse eins der pyrotechnischen Stoffe wird in vier Unterklassen von 1.1 bis 1.4 unterteilt. Während Feuerwerkskörper der Unterklasse 1.4 eine Reaktion besitzen, die auf die Verpackung beschränkt wird, sind pyrotechnische Produkte der Unterklasse 1.3 massenfeuergefährlich. Feuerwerkskörper der Unterklasse 1.2 sind teilexplosionsgefährlich sowie jene der Unterklasse 1.1 massenexplosionsgefährlich.
Möchten Verbraucher Feuerwerkskörper der Klasse 1.4 transportieren, ist dies im eigenen Pkw bis zu einem Nettogewicht von 50 kg möglich. Bei Gegenständen der Unterklasse 1.1 bis 1.3 ist eine Bruttomasse von 5 kg im eigenen Pkw erlaubt, während in der Unterklasse 1.1 bis 1.4 Stoffe mit einem Nettogewicht von 3 kg befördert werden dürfen.
Der private Beförderer verpflichtet sich zudem die Ladung an Feuerwerkskörpern nur dann zu transportieren, wenn diese einzelhandelsgerecht verpackt sind. Außerdem ist darauf zu achten, dass während des Transports das Freiwerden der pyrotechnischen Güter nicht geschieht. Bei einem Transport von Feuerwerkskörpern in großen Mengen ist stets ein Feuerlöscher mit mindestens zwei Kilo Löschpulver mitzuführen sowie das Rauchen während des Transfers zu unterbinden. Auch die Beförderungspapiere der mit Kennzeichnung versehenen pyrotechnischen Güter sind mitzuführen.
Die Gefahr des Transports von Feuerwerkskörpern minimieren
Durch einen professionellen Transport von Feuerwerkskörpern kann die Gefährdung der Umwelt minimiert werden. Die sachgemäße Reinigung von Fahrzeugen ist Voraussetzung zum sicheren Transport pyrotechnischer Produkte. Auch die Handhabung der Körper mit Know-how sowie das Verstauen dieser in speziell gesicherten Fahrzeugen ist elementar. Außerdem dienen Transportschutzkissen, Zurrgurte sowie Unterlagen als zuverlässige Maßnahmen einen sicheren Transport durchzuführen.
Im Rahmen einer angemessenen Verladung ist auch das Zusammenladeverbot, von Gütern der Klasse 1 mit anderen Klassen, nach den Vorschriften des ADR/der GGVS zu beachten. Damit die Gefahr des Transfers von Feuerwerkskörpern verringert werden kann, sollten diese auch vor Feuer und offenem Licht dauerhaft geschützt werden. Zudem ist das Mitführen eines Feuerlöschers sowie die stetige Überwachung des Fahrzeugs eine Grundvoraussetzung für einen sicheren Transport.
Die Beauftragung einer Spedition für Pyrotechnik laut Gesetz
Ab einer Transportmenge an Feuerwerkskörpern, die 50 kg Nettogewicht überschreitet, muss eine Spedition beauftragt werden, da die Gefahren des Transfers im privaten Pkw zu hoch sind.
Durch das Beauftragen des Transportservices Schmidt können Verbraucher sich nicht nur auf einen Transport von Feuerwerkskörpern nach allen Richtlinien verlassen, sondern auch von einem zügigen und günstigen Transfer profitieren.
Der große Fuhrpark von Transportservice Schmidt wird regelmäßig gewartet und ist auf den Transfer von Feuerwerkskörpern spezialisiert. Nicht nur große Mengen an pyrotechnischen Gegenständen, sondern auch kleine Mengen können sicher zum Ziel gebracht werden. Seit 2004 steht Transportservice Schmidt für kundenorientierte Dienstleistungen auf höchstem Niveau.